Versicherung für Expatriates, Langzeitreisende & Mitarbeiter im Ausland
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Umfassender Schutz bis zu 60 Monate
- Sicherer Online-Abschluss
46,00 € pro Monat
ReisePolice EXPAT - Versicherung
Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung bis zu einer Gesamtreisedauer von fünf Jahren ist direkt online buchbar und bietet umfangreichen Auslandskrankenschutz für:
- Privatreisen
- Geschäftsreisen
- Weltenbürger
- Digitale Nomaden
- Mitarbeiter im Ausland
- Selbständige
- Sonstige Langzeitreisende
- ReisePolice EXPAT
Auslandskrankenversicherung BASIC - ReisePolice EXPAT
Auslandskrankenversicherung PROFI
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice EXPAT- Krankenversicherung
Leistungen: Auslandskrankenversicherung |
ReisePolice EXPAT
|
|
---|---|---|
Tarifvariante |
Basic |
Profi |
Selbstbeteiligung im Schadenfall | ohne Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten für: |
||
ambulante Heilbehandlung beim Arzt | 100 % |
100 % |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % |
100 % |
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen | 100 % |
100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen | 100 % |
100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % |
100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel je Versicherungsjahr (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten) bis | - |
2.000 EUR |
Reparaturkosten für vorhandene Hilfsmittel je Versicherungsjahr (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten) bis | - |
250 EUR |
Röntgendiagnostik | 100 % |
100 % |
ambulante Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten) | - |
100 % |
ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten) | - |
100 % |
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz | 100 % |
100 % |
Zahnersatz bis 80 % vom Rechnungsbetrag (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten) | - |
100 % |
- 1. bis 2. Versicherungsjahr bis maximal 1.000 EUR je Versicherungsjahr | - |
100 % |
- ab dem 3. Versicherungsjahr bis maximal 1.500 EUR je Versicherungsjahr | - |
100 % |
stationäre Behandlung im Krankenhaus | 100 % |
100 % |
unaufschiebbare Operationen | 100 % |
100 % |
medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zur 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Frühgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche | 100 % |
100 % |
notwendige Heilbehandlung den neugeborenen Kindes bis 50.000 EUR | 100 % |
100 % |
Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und bei Erstversorgung nach einem Unfall zum nächsterreichbaren Arzt und zurück in die Unterkunft | 100 % |
100 % |
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland | 100 % |
100 % |
Überführung und Bestattung im Ausland bis | 10.000 EUR |
10.000 EUR |
Nachleistung im Ausland (max. 3 Monate) | 100 % |
100 % |
Heimaturlaubschutz je Versicherungsjahr (Mindestreisedauer 12 Monate) bis | 6 Wochen |
6 Wochen |
Tarifinformationen:
Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
Monatsgenau buchbar
Mit Heimaturlaub-Schutz
Ohne Selbstbeteiligung
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 40 55557877
Günstige Beiträge für Langzeit-Reisen: ReisePolice
Beitrag pro Monat: |
ReisePolice EXPAT Auslandskrankenversicherung
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Einzelperson |
Weltweit ohne USA/Kanada
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Weltweit mit USA/Kanada
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Basic
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Profi
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Basic
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Profi
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0 bis 18 Jahre |
46,00 EUR
|
52,00 EUR
|
109,00 EUR
|
125,00 EUR
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18 bis 65 Jahre | 69,00 EUR |
99,00 EUR |
166,00 EUR |
195,00 EUR |
65 bis 75 Jahre |
260,00 EUR
|
395,00 EUR
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668,00 EUR
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780,00 EUR
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FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann sich mit der ReisePolice EXPAT versichern?
Die ReisePolice EXPAT ist eine weltweite Auslandskrankenversicherung für Privat- und Geschäftsreisen bis zu 5 Jahren. Versicherungsfähig sind Personen bis zum 75. Lebensjahr (75. Geburtstag) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:
- Privatreisende
- Geschäftsreisende
- Weltenbürger
- Digitale Nomaden
- Mitarbeiter im Ausland
- Selbständige
- Sonstige Langzeitreisende
Für Personen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits älter als 74 Jahre sind, ist keine Buchung mehr möglich. Maßgeblich ist das Datum des 75. Geburtstages.
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Abhängig vom gewählten Geltungsbereich bietet Dir die ReisePolice EXPAT einen weltweiten Versicherungsschutz. Dabei musst Du Dich vor Reisenantritt für einen Versicherungsschutz mit oder ohne die Reiseländer USA und Kanada entscheiden. Ein späterer Wechsel des Tarifes ist nicht möglich.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist das Heimatland (Bundesrepublik Deutschland).
Wann beginnt und endet mein Vertrag?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Deiner Ausreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug. Der Vertrag endet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens jedoch nach 5 Jahren (Höchstversicherungsdauer).
Welche Abschlusskriterien muss ich mit der ReisePolice EXPAT beachten?
Die Versicherung musst Du vor Antritt Deines Auslandsaufenthaltes für den gesamten Zeitraum abschließen. Achte bei der Buchung darauf, dass der Tag der Grenzüberschreitung ins Ausland auch der Tag des Versicherungsbeginns ist. Eine Buchung nach Ausreise aus Deutschland ist nicht mehr möglich.
Welche Dokumente werden mir nach der Buchung zugesandt?
Nach erfolgreicher Buchung über unser Online-Portal erhältst Du Deine Versicherungspolice sowie die Vertragsbedingungen im PDF-Format per E-Mail. Die Ausstellung des Versicherungsscheins erfolgt in deutscher Sprache. Ein gesonderter Versand per Post erfolgt nicht.
Beinhaltet der Sondervertrag EXPAT einen Heimaturlaubschutz?
Wenn Du Deinen Vertrag für mindestens 1 Jahr abgeschlossen hast, besteht eingeschränkter Versicherungsschutz auch im Heimatland Deutschland bis maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr.
Hinweis: Der Heimaturlaubschutz dient für vorübergehende Aufenthalte in Deutschland, sprich nur dann, wenn Du Deine Reise danach auch wieder fortsetzt!
Wie kann ich meine Versicherungsbeiträge zahlen?
Bei Buchung kannst Du unter folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
- SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug)
- Kreditkarte
- PayPal
Um Deinen Zahlungsplan noch flexibler zu gestalten, kannst Du zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen, jährlichen oder einmaligen Zahlung der Prämie wählen.
Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Nein. Unser Sondertarif ReisePolice EXPAT (Basic/Profi) beinhaltet keinen Selbstbehalt.
Sind Impfungen und Check-Ups Bestandteil des Versicherungsschutzes?
In der Tarifvariante Basic fallen Vorsorgeuntersuchungen unter den Leistungsausschluss. Hast Du Dich für die Tarifvariante Profi entschieden, sind ambulante Vorsorgeuntersuchungen von Kindern sowie ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, nach einer Wartezeit von 6 Monaten, mitversichert.
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Was muss ich im Schadenfall beachten?
Bitte melde Deinen Schaden unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG! Unternehme dabei alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeige zum Beispiel Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lass Dir Deine Anzeige bestätigen. Sammle alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich:
Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann und wo hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wie kam es zu dem Schaden?
Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG
im Notfall auf Reisen (24-Stunden-Notrufnummer): +49 40 - 5555 - 7877
per Telefon: +49 (0)40 - 4119 - 2300
per Telefax: +49 (0)40 - 4119 - 3586
per Post: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg
oder online über die Homepage: Schadenservice HanseMerkurIn welchen Fällen kontaktiere ich die 24 Stunden Notrufnummer?
Kommt es im Rahmen einer Erkrankung oder eines Unfalls zu einer stationären Aufnahme, so gilt dies als Notfall, welcher der Versicherungsgesellschaft - HanseMerkur - über die 24-Stunden-Notrufnummer umgehend gemeldet werden muss. Hierfür wählst Du bitte die +49 40 55557877. Diese Nummer findest Du jederzeit auch auf Deinem Versicherungsschein.
Krank im Ausland: Wie lang besteht Versicherungsschutz?
Nachleistung im Ausland: Erfordert Deine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Dauer von drei Monaten weiter, sofern Deine Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist.
Welche Dokumente müssen zur Erstattung von Leistungen eingereicht werden?
Bitte sende der HanseMerkur im Leistungsfall, neben dem vollständig ausgefüllten Schadenformular, folgende Unterlagen:
- Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters (sofern vorhanden)
- Kopie des Versicherungsnachweises
- Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe einer gültigen deutschen Bankverbindung
- Adressdaten des Versicherungsnehmers
Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Name und Anschrift der behandelten Person
- Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
- Krankheitsbezeichnung/Diagnose
- Behandlungszeitraum
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
Die oben genannten Dokumente und Belege sendest Du anschließend per Post an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 HamburgWie kann ich die ReisePolice EXPAT kündigen?
Gemäß der Vertragsbedingungen gilt: Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle - zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat, bzw. mit dem 76. Geburtstag der versicherten Person.
Solltest Du Deine Reise früher als geplant beenden, so ist eine vorzeitige Kündigung der ReisePolice EXPAT möglich. Die Aufhebung des Vertrages erfolgt monatlich. Dein Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung deiner Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.
Teile uns Deinen Kündigungswunsch, unter Angabe Deiner Vertragsnummer und einem Nachweis der Rückreise (z. B. Flugticket, Bordkarte oder ähnliches), formlos per Email mit.
Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?
Du möchtest eine Änderung Deiner Versicherungsdaten vornehmen lassen? Bitte sende uns dafür eine formlose schriftliche Mitteilung per Email.
Kann meine ReisePolice EXPAT aus dem Ausland verlängert werden?
Ist der ursprünglich gebuchte Versicherungszeitraum nicht ausreichend, so kann im Rahmen der Höchstversicherungsdauer (5 Jahre) der Auslandskrankenversicherung ReisePolice EXPAT ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Dein Verlängerungswunsch muss uns vor Ablauf der Vertragslaufzeit erreichen. Eine Verlängerung bedarf der Prüfung und ausdrücklichen Zustimmung der HanseMerkur.
Für die Prüfung eines Verlängerungsantrags benötigen wir von Dir:
- eine kurze formlose Email an uns mit Wunsch der Verlängerung
- Versicherungsnummer
- das gewünschte Verlängerungsdatum (nur monatsgenau möglich)
- eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)
Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die nach Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten. Maßgeblich ist bei postalisch eingereichten Schadenmeldungen der Poststempel.
Empfehlung: Der Versicherungsschutz sollte bereits vor Reiseantritt für die maximal mögliche Reisedauer abgeschlossen werden. Eine monatsgenaue Kündigung mit entsprechender Rückerstattung bei vorzeitiger Heimreise kann problemlos durchgeführt werden.
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Wann kann die ReisePolice EXPAT erneut gebucht werden?
Nach Ablauf Deines Versicherungsvertrages kannst du die ReisePolice EXPAT für Deine nächste geplante Reise erneut buchen. Voraussetzung ist der Reiseantritt von Deutschland aus sowie ein bei Vertragsabschluss gemeldeter, deutscher Wohnsitz. Des Weiteren muss zwischen der letzten Auslandsreise und dem neuen Reisebeginn ein Mindestaufenthalt von 2 Monaten in Deutschland gegeben sein!
Wichtiger Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL